Investitionsabzugsbetrag: Mehr Zeit für geplante Investitionen
Auf Grund der Corona-Krise konnten einige Unternehmen nicht wie geplant investieren, weshalb ihnen nach Ablauf der Drei-Jahres-Frist die rückwirkende Abwicklung des Investitionsabzugsbetrags drohte.
Hintergrund
Planen kleinere Unternehmen innerhalb der kommenden drei Jahre die Anschaffung von u. a. Maschinen, können sie mit dem sog. Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) einen Teil der Kosten bereits jetzt bei der Gewinnermittlung abziehen.
Verlängerung Investitionsfristen
Verlängert wurden die Investitionsfristen beim Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG). Für begünstigte Investitionen mit Frist bis Ende 2020 wurde bereits eine Verlängerung bis Ende 2021 vereinbart. Nun wurde diese Frist nochmals um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert. D. h., wenn die Drei-Jahres-Frist oder die durch das “Zweite Corona-Steuerhilfegesetz” Vier-Jahres-Investitionsfrist im Jahr 2021 ausgelaufen ist, kann die Investition auch noch im Jahr 2022 erfolgen.
Bei Detailfragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.
Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.